Unfreundlicher Akt

Neben vielen vielen vielen Zeilen Text und Dokumentationen, ohne und mit geschwärzten Passagen, findet sich auch ein „Antrag auf sofortige Vollziehung“ in dem Konvolut des Genehmigungsantrags – und dieser bezieht sich auf die beantragten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen ( es handelt sich um zwei Anträge – demnach auch um zwei Genehmigungsvorgänge).

In diesem Antrag versuchen die Antragsteller die Behörde dazu zu drängen, die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen sofort zu vollziehen – übersetzt: sofort zu genehmigen.

Dieser Antrag ist vor dem Hintergrund zu sehen, daß grundsätzlich ein Verwaltungsakt mit einem solchen Gegenstand (die Errichtung der Windkraftanlagen) nur dann vollzogen werden darf, wenn er unanfechtbar ist.

Der Umstand, daß der Gegenstand aber als potenziell besonders umweltschädliches Vorhaben eingestuft werden muss – führt überhaupt dazu, daß der Öffentlichkeit (beschränkte) Einsicht in die Unterlagen gewährt wird und damit die Chance einer Anfechtung eingeräumt wird.

Insofern können wir nur staunen, mit welcher Unverfrorenheit hier die „Investoren“ agieren.

Besonders bemerkenswert ist die Rechtfertigung der Herrn „Investoren“, die wir hier anfügen. Ihre Befürchtung, daß mit Widerspruch zu rechnen ist, dürfte begründet sein. Worauf Sie sich verlassen können!

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