Vergangene Woche (Dienstag 27.4.2021) trat unser Wirtschaftsminiter Altmeier vor die Presse und entschuldigte sich für einen Rechenfehler in einer Windkraft-Studie, in der die Emission von Infraschall untersucht worden war. Die Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) aus dem Jahr 2004, bildete für Jahre die Grundlage für die offizielle Verlautbarung des Wirtschaftsminiteriums hinsichtlich der Umweltbelastung durch Windkraftanlagen. Anhaltende Kritik sorgte nun für eine Überprüfung der Messergebnisse aus dem Jahr 2004 – mit dem Resultat, dass die Belastungswerte (basierend auf den alten Meßdaten) nach unten korrigiert werden müssen: Laut Aussage der BGR wurden die maßgeblichen Werte um 36 Dezibel überschätzt.
Diese öffentliche Entschuldigung, mit dem Eingeständnis einen Fehler gemacht zu haben, der dem zügigeren Ausbau der Windenergie bisher wenigstens indirekt im Wege stand, da sich viele Windkraftgegener auch auf diese Zahlen in Ihrer Argumentation stützten, läßt die Windenergie-Lobby natürlich frohlocken. Aber ist das Thema damit tatsächlich geklärt?
Zunächst wird nochmals gemessen werden müssen – und dann ist die Frage mit welchen Anlagen wird denn gemessen? Seit dem Jahr 2004 hat sich einiges getan. Die Anlagen sind stetig größer, die Rotoren deutlich größer geworden. Mit zunehmender Länge der Flügel, werden die Emissionen nicht geringer – sie steigern sich. In unserem Fall sollen die derzeit größten Modelle (Land) von Vestas mit einer Gesamthöhe von 250m zum Einsatz kommen. Werden die Meßdaten die Emissionen dieser Anlagen reflektieren?
Tatsächlich muss festgehalten werden, dass Lärm oder kontinuierliche Geräuschbelastung der Gesundheit nicht zuträglich sind. Je nach Konstitution und Dauer der Exposition können auch schwere Schädigungen auftreten. Gerade im Bereich des niederfrequenten Schalls wissen wir derzeit noch zu wenig – und eine voreilige pauschalisierende Verharmlosung, weil man diesen ja nicht hören könne, verbietet sich eigentlich von selbst: keiner verharmlost die Wirkung von Kohlenmonoxid, nur weil man es nicht riechen oder sehen kann – oder?
Daher möchten wir bei der Neubewertung der Schallemissionen eindringlich für folgende Punkte plädieren:
- Typenspezifische Erfassung der Emissionen
- Erfassung der Emissionen in Abhängigkeit unterschiedlicher äußerer Faktoren wie Luftfeuchtigkeit, Temperatur, Windgeschwindigkeiten und Windrichtungen
- Weitergehende Erforschung der Wirkung von Schall auf Mensch und Tier – mit fundierten Empfehlungen von Grenzwerten
- Offenlegung der Daten in einer Form, die auch für die breite Bevölkerung verständlich sind
Als Reaktion auf die anstehenden neuen Untersuchungen haben sich mittlerweile auch schon Universitätsmediziner geäußert: Schallemission der Windkraft erhöht Gesundheitsrisiko