InVentus und Unlimited Energy müssen Ihre Unterlagen erneut auslegen

Die Firmen InVentus und Unlimited Energy wurden seitens des Landesamt für Umwelt genötigt, die Antragsunterlagen erneut auszulegen. Der Pressesprecher des Landesamts für Umwelt, Thomas Frey begründete das mit „[…]Bedenken, dass nicht in allen betroffenen Gemeinden die Einwohner hinreichend über die Pläne für eine Windfarm zwischen Manker (Amt Temnitz), Protzen (Gemeinde Fehrbellin) und dem Neuruppiner Ortsteil Stöffin informiert waren […]“ schreibt das Ruppiner Tagblatt in der heutigen Ausgabe.

Das klang vor einigen Wochen noch anders … da hieß es noch, dass die Unterlagen erneut ausgelegt werden müssen, weil zu viele Schwärzungen der Unterlagen vorgenommen worden waren.

Was ist nun richtig? Eine Ohrfeige für die Verwaltung Neuruppins samt Bürgermeister Ruhle, den Stöffinern nicht rechtzeitig und in vollem Umfang reinen Wein eingeschenkt zu haben? Oder eine Ohrfeige für die Projektentwickler?

Nun wie dem auch sei – aus unserer Sicht dürfen sich beide gerne als Geohrfeigte sehen. Denn in jedem Fall ist das ein kleiner Teilerfolg. Wir haben die besseren Argumente und können den Projektentwicklern nur raten Ihre Anträge zurückzuziehen

Hier geht es zum Artikel des Ruppiner Tagblatts

https://www.maz-online.de/Lokales/Ostprignitz-Ruppin/Neuruppin/Plaene-fuer-umstrittene-Windfarm-bei-Neuruppin-werden-erneut-ausgelegt

Allerdings bietet sich auch die Gelegenheit unsere Einwendungen nochmals nachzubessern. Und dies sollten wir auch mit Nachdruck tun.

Die wichtigsten Daten schon mal im Überblick:

Erneute Auslegung der Unterlagen zwischen dem 17. November und dem 17. Dezember

Alternativ können diese Unterlagen bereits online eingesehen werden:

Die drei Anlagen von Inventus https://tinyurl.com/nzfb8rzs
Die elf Anlagen von Unlimited Energy https://tinyurl.com/2zc7bfye

Einwendungsfrist vom 17. November 2021
bis einschließlich 17. Januar 2022

Der Erörterungstermin wird als Online-Konsultation durchgeführt werden. In dieser werden die Entgegnungen der Behörden sowie der Antragsteller auf unsere Einwendungen aufgeführt werden. Diese Informationen werden ab dem 2. März 2022 zugänglich gemacht werden.

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