Anwohner kritisieren Standortwahl, Genehmigungspraxis und intransparente Informationspolitik der Gemeinde Fehrbellin – Verweis auf gesetzliche Grundlagen unterstreicht Forderungen nach Nachbesserungen
Protzen/Manker/Stöffin, 3.9.2026– Die große Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner der Ortsteile Protzen, Manker und Stöffin bewertet den Beschluss, einen Windpark mit einer Gesamtleistung von etwa 100 MW zwischen den drei Dörfern zu errichten, als gravierenden Fehler. Die betroffene Landschaft ist ein durch die letzte Eiszeit geprägtes Gebiet mit zahlreichen Söllen in unmittelbarer Nähe des Naturschutzgebiets. Der Bau der Anlagen führt nicht nur zu tiefgreifenden Veränderungen des Landschaftsbildes, sondern stellt auch eine handfeste Bedrohung der Artenvielfalt dar – insbesondere, weil der Windpark direkt an ein ausgewiesenes Vogelschutzgebiet grenzt.
1. Klimaschutz ja – aber nicht im Überversorgungsgebiet
Angesichts der Dringlichkeit klimaschutzfreundlicher Energieerzeugung stellt sich die Frage, warum in einem bereits jetzt von Überkapazitäten geprägten Netzgebiet neue Anlagen mit einer Leistung von knapp 100 MW geschaffen werden. Anlagen, die wegen Netzüberlastung abgeschaltet werden müssen, sind weder klimafreundlich noch volkswirtschaftlich sinnvoll – sie verursachen hohe Kosten für die Endverbraucher.
Die Anlagen wurden auf politischer Ebene vor allem aufgrund des Drucks der Neuruppiner Stadtwerke durchgeboxt. Die Neuruppiner Stadtwerke wollen zwei der geplanten Anlagen nutzen, um das städtische Wärmekonzept zu stützen. Kaufmännisch ist dieses Vorgehen jedoch fragwürdig: Laut Aussagen des Netzbetreibers Edis werden Überkapazitäten im Netz mindestens in den nächsten zehn Jahren bestehen bleiben – vom Peakstrom ganz zu schweigen. Das bedeutet, dass die Stadtwerke für die Abnahme von Strom aus bestehenden Anlagen vergütet würden, anstatt selbst Millionen in neue Infrastruktur zu investieren. Statt Einnahmen zu generieren, entstehen hohe Investitionskosten – eine, kaufmännisch betrachtet, abenteuerliche Arithmetik.
2. Genehmigungsprozess untergräbt Bürgervertrauen
Der Genehmigungsprozess, so wie er bisher gelaufen ist, schadet dem Vertrauen der Bürger in administrative Verfahren erheblich. Die Anlagen werden mit zahlreichen, wesentlichen Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Genehmigungsverfahren errichtet:
- Anlagentyp: Statt der ursprünglich genehmigten Vestas-Turbinen kommen nun Nordex-Anlagen zum Einsatz.
- Höhe: Vier der Anlagen ragen 11 Meter höher als geplant.
- Fundamente: Die Fundamente müssen aufgrund der geänderten Statik erhöht werden.
- Emissionen: Von der ursprünglich angekündigten Verwendung emissionsreduzierender Rotoren ist keine Rede mehr. Die ursprünglich angegebenen Geräuschemissionen sind damit hinfällig.
Faktisch ist derzeit nicht bekannt, mit welchen tatsächlichen Beeinträchtigungen durch Schall, Schattenwurf zu rechnen ist. Nach § 16 und § 16b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind wesentliche Änderungen genehmigungsbedürftig und erfordern eine erneute Prüfung der Umweltauswirkungen. Dies ist nicht erfolgt.
3. Entschädigungszahlungen – Transparenz und Verteilung unklar
Die betroffenen Ortsteile Manker, Protzen und Stöffin sollen für den prognostizierten Wertverlust ihrer Immobilien (Studien sprechen von bis zu 30%) finanziell entschädigt werden. Die dafür vorgesehenen Zahlungen fließen an die Gemeinde Fehrbellin mit der Auflage, dass diese Mittel den unmittelbar betroffenen Ortsteilen zugutekommen müssen.
Im Gemeinderat gibt es bereits Verteilungskämpfe. Die gesetzliche Sonderabgabe wird seit Beginn 2026 anhand der installierten Leistung der Anlagen ermittelt: 5.000 EUR pro Megawatt und Jahr. Im konkreten Fall entspricht das 30.000 EUR pro Anlage und Jahr, die sicher gezahlt werden müssen.
Hinzu kommen zusätzliche Zahlungen nach Bundesrecht, die in Brandenburg verpflichtend sind. Betreiber können den Gemeinden Beträge von bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde zahlen – das wären theoretisch nochmals bis zu 30.000 EUR pro Anlage und Jahr zusätzlich. Wir reden also von erheblichen Ausgleichszahlungen, die auch
gezielt den Ortsteilen zweckgebunden zustehen.
Die Gemeinde Fehrbellin zeichnet sich nicht durch proaktive Kommunikation aus. Derzeit ist nicht bekannt, mit welcher Sicherheit die Zahlungen auch Protzen, Manker und zum geringeren Teil Walchow tatsächlich erreichen werden. Ebenso ist unklar, welche vertraglichen Vereinbarungen hinsichtlich der zusätzlichen Zahlungen nach Bundesrecht getroffen wurden.
4. Verkehr und Baustellenlogistik – keine Antworten
Bezüglich der Baudurchführung ist nicht bekannt, welche Zufahrtswege genutzt werden und inwieweit die Ortsteile durch erhöhten Verkehr beeinträchtigt sein werden. Der aktuelle LKW-Verkehr läuft bereits jetzt durch Protzen. Diese Fragen wurden bereits weit im Vorfeld an die Gemeinde Fehrbellin herangetragen – eine Antwort steht bis heute aus.
Die Bürgerinitiative „Gegenwind Protzen“ fordert:
- Sofortige Offenlegung aller genehmigungsrelevanten Änderungen und der tatsächlichen Umweltauswirkungen gemäß §16 BImSchG.
- Transparente Kommunikation durch die Gemeinde Fehrbellin über Verteilung der Sonderabgaben und Zusatzleistungen nach BbgEESG.
- Verkehrsmanagementplan für die Bauphase unter Einbeziehung der betroffenen Ortsteile.
- Überprüfung der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit des Projekts angesichts der Netzüberkapazitäten und der langfristigen Abnahmegarantien für bestehenden Ökostrom.
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Gegenwind Protzen