Auch wenn wir das schon mehrfach getan haben … die formalen Genehmigungsprozesse machen es notwendig immer wieder neue Einwendungen zu formulieren, wenn die Verwaltungen ein Verfahren neu in Gang setzen. So ist es auch dieses mal wieder mit dem neu veröffentlichten Regionalplan Windenergienutzung. In diesem Regionalplan hat das Windeignungsgebiet zwischen Manker, Stöffin und Protzen das Kürzel VR WEN 35 erhalten.
Bis zum 18. März 2025 können bei der Planungsgemeinschaft Gründe angegeben werden, die gegen die getroffenen Festlegungen sprechen. Daher empfiehlt es sich die Argumentation der Planungsgemeinschaft zu kennen.
Grundsätzlich möchten wir darauf aufmerksam machen, daß viele bestehende Anlagen außerhalb der neu geplanten Windeignungsgebiete liegen. Sprich insgesamt kommt man in den Landkreisen auf eine deutlich größere Fläche für Windkraftnutzung als die Planungsgemeinschft in Ihren Planungen suggerieren möchte. Ob das als transparente offene Diskussion mit den Bürgern gewertet werden darf, soll mal dahin gestellt sein.
Seit den letzten Aktivitäten der Behörden ist einige Zeit ins Land gegangen. In diesem Zeitraum sind viele Anlagen in den bestehenden angrenzenden Windparks erneuert bzw. neu gebaut worden. Die neuen Anlagen in den Windparks bei Wildberg und Nackel sind nun noch sichtbarer und offenbaren sehr deutlich das Problem, auf das wir immer wieder hingewiesen haben: Unser Vogelschutzgebiet wird Richtung Norden – direkt an seiner Grenze – durch das geplante VR WEN 35 weiter abgeschnitten.
Wir wollen es ganz deutlich formulieren: Keine Verfehlung der Klimaschutzziele rechtfertigt die nachhaltige schwerwiegende Beeinträchtigung wertvoller Habitate, die Rückzugsorte für die Arten sind, die vom Klimawandel bedroht sind. Es ist mit gesundem Menschenverstand nicht nachvollziehbar, den größten Windpark der Region unmittelbar an die Grenze eines Schutzgebiets für Vögel zu bauen!
Schreibt Einwendungen!