Die Firmen InVentus und unlimited Energy hatten in Ihren eingereichten Genehmigungsanträgen die Anlagen von Vestas – konkret die V162-6.0 MW mit 169 m Nabenhöhe beantragt. Vorgestern – am 14.Oktober 2025 hat das LfU nun eine „Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben wesentliche Änderung (Typenänderung) von (…) WEA in 16833 Fehrbellin und 16816 Neuruppin“ bekanntgegeben.
Im Ergebnis wird seitens des LfU verkündet, daß insgesamt zehn Anlagen mit WEA des Typs Nordex N163/6.X mit 164 m Nabenhöhe + 0,89 m Fundamenterhöhung, und vier Anlagen mit dem Typ Nordex N175/6.X mit 179 m Nabenhöhe + 1,00 m Fundamenterhöhung ersetzt werden sollen. Die ursprünglich beantragten Anlagen des Typs Vestas V162-6.0 MW hatte 169 m Nabenhöhe. Somit verringert sich die Bauhöhe bei zehn Anlagen um gute vier Meter, und erhöht sich bei vier Anlagen um 11 Meter.
Auf Auswirkungen auf Schattenwurf und die Verwendung von geräuschunterdrückenden Rotorblättern wird nicht eingegangen. Veränderte Auswirkungen auf Schutzgüter werden auch nicht erwähnt. Die Veröffentlichung stellt fest:
Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine
UVP-Pflicht besteht.
Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien:
Im Ergebnis der Prüfung besteht für das Vorhaben keine UVP-Pflicht, da keine erheblichen und
nachhaltigen Auswirkungen auf die Umwelt und die entsprechenden Schutzgüter zu erwarten sind. Das
Vorhaben lässt nach vorliegenden Kenntnissen über die örtlichen Gegebenheiten, unter
Berücksichtigung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse und des gewählten Standortes keine
erheblich nachteiligen Auswirkungen im Sinne des UVPG auf die im Beurteilungsgebiet vorhandenen
Schutzgüter erwarten. Durch festgelegte Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen werden
Beeinträchtigungen vermieden bzw. gemindert.
Bemerkenswert ist die Einlassung, daß die Anlagen (die ursprünglich beantragten Vestas V162) bereits genehmigt wurden. Bis heute (15. Oktober 2025), ein Tag nach der Veröffentlichung dieser Änderung des Genehmigungsgegenstands, gibt es keine Veröffentlichung seitens des LfU, die diese Genehmigung bekannt macht. Inwieweit hier die Genehmigungsprozesse noch als transparent bezeichnet werden dürfen, soll jedem Einzelnen überlassen sein.
Quellen:
Veröffentlichung Änderung InVentus
Veröffentlichung Änderung unlimited Energy